Lexikon -Entsorgung Akku

Die Versicherung erstattet nach einem Totalschaden die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Entsorgungskosten, die in Verbindung mit einer Beschädigung oder Zerstörung des Akkumulators in einem Elektro- oder Hybridfahrzeug stehen, sofern kein Dritter hierzu verpflichtet ist.

© Versicherungsbote.de